Aufgabe des Nationalen Komitees für Geodäsie und Geophysik der Bundesrepublik
Deutschland ist die Vertretung der Interessen der geodätischen und geophysikalischen
Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Mitglieder gegenüber
der Internationalen Union für Geodäsie und Geophysik. Die Sektionssprecher/innen1
sind die stimmberechtigten deutschen Delegierten in der IUGG bzw. deren Assoziationen.
Das Nationale Komitee trägt Sorge für eine Koordination der im Rahmen
internationaler Absprachen und Programme auf nationaler Ebene durchzuführenden
wissenschaftlichen Aufgaben.
Das Nationale Komitee kann Aufgaben übernehmen, die der Pflege und Förderung
der Geodäsie und Geophysik dienen und die nicht in die Zuständigkeit
anderer Organe fallen.
Das Nationale Komitee kann Anregungen zur Forschungsplanung und zu Forschungsprojekten
geben.
Träger des Nationalen Komitees sind folgende in der Bundesrepublik Deutschland ansässige fachwissenschaftliche Vereinigungen:
Vertretende Fachrichtungen | |
Deutsche Geodätische Kommission DVW - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V. Deutsche Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und Geoinformation e.V. |
Geodäsie Geodäsie Geodäsie |
Deutsche Meteorologische Gesellschaft e.V. | Meteorologie und Physik der Atmosphäre, Physik, Ozeanographie |
Deutsche Geophysikalische Gesellschaft | Geophysik |
Deutsche Mineralogische Gesellschaft | Vulkanologie und Chemie des Erdinnern |
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
- vertreten durch den Hauptausschuss Hydrologie und Wasserbewirtschaftung |
Hydrologie |
Deutsche Hydrologische Gesellschaft e.V. | Hydrologie |
(Kooperation weiterer Gesellschaften möglich) |
Sitz des Nationalen Komitees ist der Amtssitz des Sekretärs.
Stimmberechtigte Mitglieder des Nationalen Komitees sind:
Der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende,
der Sekretär,
je ein von jeder Trägervereinigung zu nominierender Repräsentant oder dessen Stellvertreter,
je ein von der zuständigen Vereinigung zu nominierender Sektionssprecher entsprechend
den 8 Assoziationen der IUGG oder dessen Stellvertreter.
Mit beratender Stimme werden zu den Sitzungen des Nationalen Komitees eingeladen:
Als ständige Gäste in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Mitglieder der
Exekutivkomitees der IUGG und deren Assoziationen sowie die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG).
Als Gäste können je ein Vertreter des Bundesministers für Bildung
und Forschung (BMBF), des Bundesministers des Innern (BMI) und des Bundesministers
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und bei Bedarf Sachverständige
zu den Sitzungen eingeladen werden.
Amtsdauer der Mitglieder des Nationalen Komitees
Wahl des Vorsitzenden und des Sekretärs
Die Sektionssprecher und die Vertreter der Vereinigung sowie je 1 Stellvertreter
werden von der jeweiligen Vereinigung für die Periode zwischen zwei IUGG-Generalversammlungen
(in der Regel 4 Jahre) benannt. Wiederbenennung ist zulässig. Die Vereinigungen
haben das Recht zu einer vorzeitigen Abberufung.
Der Vorsitzende wird ohne Beschränkung auf den Kreis der Mitglieder des
Nationalen Komitees durch das Nationale Komitee 1 Jahr vor jeder Generalversammlung
der IUGG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt; auf Antrag
kann die Abstimmung geheim erfolgen. Zur Vorbereitung dieser Wahl bestimmt das
Nationale Komitee einen Wahlausschuss von 3 Mitgliedern, dessen Wahlvorschlag
den Mitgliedern des Nationalen Komitees mindestens 1 Monat vor der Wahl auf elektronischem
Wege zuzuleiten ist.
Der Vorsitzende tritt sein Amt unmittelbar nach der IUGG-Generalversammlung an.
Von seiner Wahl bis zum Amtsantritt ist er stellvertretender Vorsitzender. Nach
Ablauf seiner Amtszeit als Vorsitzender übernimmt er bis zur Neuwahl des
nächsten Vorsitzenden wieder das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden.
Auf Verlangen von 2/3 der Mitglieder des Nationalen Komitees muss eine Neuwahl
des Vorsitzenden durchgeführte werden; diese hat innerhalb von 2 Monaten
zu erfolgen.
Der Sekretär wird durch das Nationale Komitee 1 Jahr nach jeder Generalversammlung der IUGG mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt bzw. bestätigt.
Zur Erhaltung der Kontinuität ist Wiederwahl wünschenswert.
Geschäftsführung des Nationalen Komitees
Der Jahresbeitrag der Bundesrepublik Deutschland für die IUGG wird vom Sekretär bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft beantragt. Die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel für Zusammenkünfte des Nationalen Komitees, Druckkosten und Geschäftsbedarf wird im Einvernehmen mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und den Gesellschaften geregelt. Über die Verwendung der Mittel beschließen der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär gemeinsam.
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder des Nationalen Komitees. Anträge auf Satzungsänderungen
müssen mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstermin beim Vorsitzenden und
den Mitgliedern eingegangen sein. Außerhalb der Sitzungen besteht die
Möglichkeit, über Satzungsänderungen auf elektronischem Wege
abzustimmen.
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 22.11.2013 an die Stelle der bisherigen Satzung vom 19.10.1990.
1Personenbezeichnungen in männlicher Form gelten im gesamten Text in gleicher Weise für Frauen.
Satzung als pdf zum Download